Krebsprävention allgemein

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Frauen (leben; 04/ 2007):
 

Ab wann?

 

Untersuchung

Wie oft?
 

Ab 20

Geschlechtsorgane

-       Anamnese

-       Betrachtung des Gebärmuttermundes

-       Entnahme von Untersuchungsmaterial v. Gebärmuttermund und –hals

-       Laborauswertung des Untersuchungsmaterials

-       Gynäk. Tastuntersuchung

-       Beratung

jährlich

Ab 30

Brust

-       Abtasten der Brustdrüsen u. der dazu gehörigen Lymphknoten

-       Anleitung zur Selbstuntersuchung

-       Beratung

Jährlich

Ab 35

Haut

-       Inspektion der Haut und unklarer Veränderungen

Alle 2 Jahre

Ab 50-70

Mammografie-Screening

-       Einladung in eine zertifizierte Screening-Stelle

-       Information

-       Mammographie

-       Beratung

Alle 2 Jahre

Ab 50

Rektum

-       Untersuchung mit dem Finger (digitale US)

Jährlich

Ab 50-55

Dickdarm

-       Papierstreifentest (Okkultbluttest)

Jährlich

Ab 55

 

-       Papierstreifentest (Okkultbluttest)oder Darmspiegelung

Alle 2 Jahre

 

Alle 10 Jahre


 



Auf diese Leistungen haben Sie in den bestimmten Altersbereichen und Zeitabständen gesetzlichen Anspruch.

Alle weiteren, nicht erwähnten Untersuchungen werden von manchen Krankenkassen auch oder nicht übernommen und müssen evtl. selbst bezahlt werden. Dies sollte man vorher abklären.

Bei einem Verdacht auf z.B. Darmkrebs ist natürlich weder Alter noch Krankenkassenzugehörigkeit wichtig – hier entscheidet allein der Arzt, was an weiteren Untersuchungen notwendig ist und sofort veranlasst wird – und dies trägt dann auch die Kasse.


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