Rechtsfragen


Grit: "Ich arbeite als Verwaltungsangestellte in der Onkologie (Krebsklinik), erstelle für meinen Chef Dias über die neusten Erkenntnisse, schreibe mit an Büchern und Artikeln über die moderne Krebsforschung. Täglich setze ich mich mit dem Leid vieler Patienten auseinander, die bei uns an der Klinik behandelt werden. Gerade auf Grund dieser Kenntnis ist es mir selbst wichtig gewesen und immer noch wichtig, an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen und trotz des großen Arbeitspensums nicht meine eigene Gesundheit zu vernachlässigen. Nun ist es mir aber selbst widerfahren, was mein Chef täglich predigt: Jeder Arzt sollte seine Kompetenz nicht überschreiten, den Patient ernst nehmen und Krankheiten nur so weit selbst behandeln, wie er es auch kann – ansonsten den Patient an Fachärzte überweisen, die kompetent sind und den Weg mit dem Patienten weitergehen, den der vorbehandelnde Arzt bereitet hat.

Es war für mich selbstverständlich, mich als Frau in regelmäßige gynäkologische Kontrolle zu begeben. Die Ärzte meines Vertrauens wechselten nicht oft, weil man sich als Frau auch scheut und eine gewisse Hemmschwelle hat, sich in diesem Bereich ständig neuen Ärzten anzuvertrauen. Meine erste Untersuchung bei meiner neuen Frauenärztin vor 4 Jahren war angenehm; sie fragte mich viel, untersuchte mich gründlich, inklusive Ultraschall. Ich fasste Vertrauen und war froh, eine verständnisvolle Ärztin gefunden zu haben. In Deutschland geht die Suche nach Ärzten nur über Mundpropaganda, eine Liste oder Empfehlung der Krankenkasse bekommt man offiziell nicht.

Im Juni 2002 teilte mir meine Gynäkologin per Postkarte mit, dass mein Abstrich vom März nicht gut gewesen sei und ich noch einmal zur Untersuchung kommen solle. Dies tat ich natürlich umgehend, und auf meine Anfrage hin, was passieren könne, wenn dieser Befund sich wiederholen würde, meinte sie nur, dass das schon mal bei Frauen vorkommen könne und ich mir keine Sorgen machen solle. Also wartete ich wieder das Ergebnis ab, was wiederum als PAP-III diagnostiziert wurde. Darauf hin wurde ich wieder nach einem Vierteljahr einbestellt, ohne das irgend welche Behandlungsmaßnahmen eingeleitet wurden oder weitergehende Untersuchungen angedacht waren. Im Oktober ließ ich wieder einen Abstrich vornehmen und sprach sie jetzt auch gezielt an, was man tun müsse, damit dieser Wert jetzt einmal in den normalen Bereich zurückgehen könne. Wieder wurde ich beruhigt und mir suggeriert, dass mein Streß im Beruf sicher ein Grund sei, warum bei mir auch einmal solche Befunde zustande kommen können. Ich war innerlich unruhig, meinte, dass es doch für alles Pillen gäbe und sicherlich auch hier Maßnahmen angezeigt wären. Dies wurde aber verneint und mir mitgeteilt, dass es üblich sei, abzuwarten. Ich wurde für Januar 2003 erneut einbestellt – also wieder ein Vierteljahr Warten.

Mir ging es nicht gut, ich fühlte mich müde, abgeschlagen und irgendwie hatte ich eine leise Ahnung. Ich vertraute mich einem ärztlichen Kollegen an, der mir die Empfehlung gab, unbedingt weitergehende Untersuchungen machen zu lassen und mir auch gleich eine Ärztin empfahl, die jedoch in Tübingen praktiziert. Diese Belastung nahm ich auf mich, fuhr nach Tübingen und wurde dort sehr verwundert empfangen, dass ich so eine weite Reise auf mich genommen hatte.

Nachdem eine Kolposkopie mit Essigsäurepinselung vorgenommen worden war und eine Biopsie entnommen wurde, sagte mir die Ärztin zwar gefühlvoll, aber sehr bestimmt, dass ich unbedingt eine Konisation machen lassen müsse, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass es Gebärmutterhalskrebs ist. Die Pathologie bestätigte dies am nächsten Tag.

Ich habe das große Glück gehabt, dass in Halle an der Universitätsfrauenklinik ein Spezialist arbeitete, der mir sofort professionell geholfen hat. Auch dieser Arzt war wütend über die Ignoranz der Ärzte gegenüber den Patienten – einfach abzuwarten, was passiert, hat man vor 30 Jahren gemacht. Heute gibt es technische Möglichkeiten, jede Krankheit frühzeitig zu erkennen. Dazu gehört, dass der Patient ernst genommen wird, der Arzt seine eigenen Grenzen kennt und rechtzeitig die anderen Fachärzte mit einschaltet. Die Ärztin hat mich in eine lebensbedrohliche Situation gebracht und wäre ich selbst nicht meinem Instinkt gefolgt, wäre ich sicher nicht so glimpflich davon gekommen. Es hätte eine Abklärung erfolgen müssen, warum es zum PAP-III kommen kann, ob eine entzündliche oder bakterielle Infektion vorliegt, oder sogar ein HPV; dieser Test wurde nie von ihr veranlasst. Erst in der Universitätsklinik habe ich etwas darüber erfahren.

Es ist sehr schwer in Deutsch
land, als Patient zu seinem Recht zu kommen. Ich habe rechtliche Schritte eingeleitet und versuche, dies durchzustehen. Der Patient ist in der Beweispflicht. Ich habe die Unterlagen, Briefe etc., die ich bekommen konnte, gesammelt, habe im Internet Literaturrecherche betrieben, um das richtige Vorgehen bei meiner Erkrankung herauszufinden. Ich musste meinem Rechtsanwalt alles zuarbeiten, da er natürlich nicht auch noch Medizin studiert haben kann – ohne Hilfe von Medizinern ist man hier schon verlassen. Viele Patienten wissen aber oft nicht, wie sie an solche Informationen kommen, da sie keinen Arzt im Bekanntenkreis haben oder auch gar nicht verstehen, was in der Literatur steht. Hier können wir vielleicht mit unseren Seiten helfen (siehe Leitlinien). Das Zervixkarzinom ist ein überzeugendes Beispiel für die Bedeutung der Vorsorge und Früherkennung. Laut Aussagen eines bedeutenden österreichischen Gynäkologen ist es z.B. in dessen Land durch gründliche Vorsorgeuntersuchungen und Aufklärung der Patienten sowie die gute Zusammenarbeit der Ärzte gelungen, die Erkrankungsrate drastisch zu senken.

Die Abfindungssummen, um die es meist bei einem Wiedergutmachungsversuch geht, sind natürlich nicht so hoch wie die in den U.S.A. – in Deutschland kann man froh sein, wenn man z.B. für den Gebärmutterverlust 50.000 Euro bekommt, auch wenn das Geld natürlich die Schmerzen, die Ängste etc. nicht wieder voll gut machen kann. Hierzulande gibt es keine Richtlinien, außer einen vom ADAC aufgestellten Katalog, an dem sich die Rechtsanwälte für die Errechnung der Schadenssumme orientieren.

Es gibt sicher auch noch zu wenig Erfahrungen, weil zu wenig Patienten klagen – der Arzt erscheint immer noch als Gott in Weiß. In jedem Beruf werden Fehler gemacht, aber beim Arzt geht es um Menschenleben, nicht um Papier. Es muß ein gesundes Mittelmaß gefunden werden, um Fehldiagnosen oder Unterlassung der Diagnosefindung Einhalt zu gebieten.

Wenn Sie vorhaben, Ihren Fall prüfen zu lassen, können Sie sich an die Ärztekammern wenden, die eine Schlichtungsstelle haben. Hier wird kostenlos für den Patient eine Prüfung des Falls vorgenommen.

Ich selbst hatte meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen und einen Anwalt für Medizinrecht gefunden, der mich hervorragend unterstützte. Es ist sehr wichtig, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, Adressen bekommt man bei den Anwaltskammern des jeweiligen Bundeslandes oder teilweise aus den Telefonbüchern, wenn dies extra ausgewiesen ist.


Stand vom Mai 2005:

Die Versicherung der Ärztin hat eine außergerichtliche Schlichtung abgelehnt. 
Was nun?
Die Rechtsschutzversicherung ist ausgestiegen. Mein Rechtsanwalt hat mir geraten, den Fall zu den Akten zu legen.
Fazit: Ich bin enttäuscht, hoffe aber, dass die Ärztin zumindest angefangen hat, nachzudenken! Ich werde versuchen, zur Ruhe zu kommen.
"

Links Adressen:

Links Urteile

www.aerztezeitung.de
Beitrag: Frauenärztin muß kräftig zahlen, weil Tumordiagnose zu spät kam; Vorwurf: Leichtfertiger Umgang mit Verdacht auf ein Mammakarzinom

http://www.anwaltssuche.de/verbrauchertipps
Urteil: Arzt darf nicht blind auf Rat von Kollegen vertrauen
 

Literatur:

Broschüre der Technikerkrankenkasse: Der informierte Patient (kostenlos)
Tel. 0221/ 379090



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